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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Traumjob mit Verantwortung

15.05.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Beruf und Berufung liegen für Fahrlehrer dicht beieinander Wer hat Vorfahrt, wie berechnet sich der Bremsweg eines Pkws und was tun, wenn der Wagen auf der Autobahn liegen bleibt? Viele glauben, dass der Beruf des Fahrlehrers sich größtenteils darin erschöpft, Fragen wie diese zu beantworten – und ab und zu den Schülern ins Lenkrad zu greifen. Fragt man allerdings jemanden vom Fach, stehen ganz andere Dinge im Vordergrund: „Hauptaufgabe eines Fahrlehrers ist, die Schüler zu sicheren Fahrern zu machen“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Und dazu reicht es nicht aus, ihnen theoretisches Wissen vorzusetzen.“ Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, braucht ein Fahrlehrer, neben der fachlichen Kompetenz, vor allem Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen. Nur wer diese Fähigkeiten besitzt kann sicherstellen, dass Fahrschüler das Gelernte auch wirklich umsetzen. „Gerade junge Menschen testen gern ihre Grenzen aus“, weiß #userInhaber#. „Ein gutes Verhältnis zu den Schülern ist daher ganz wichtig. Nur wenn wir sie erreichen, können wir ihnen bewusst machen, dass sie durch falsches Verhalten im Straßenverkehr im schlimmsten Fall das Leben anderer – und ihr eigenes – zerstören können.“ Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten sind daher, neben Technik, Recht oder praktischem Fahren, wichtiger Bestandteil der fünfmonatigen Ausbildung an der Fahrlehrerfachschule. Danach folgen mindestens viereinhalb Monate Praktikum. Auszubildende müssen mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und mindestens die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE besitzen. Die Kosten für die Ausbildung liegen normalerweise zwischen 6.000 und 7.000 Euro. „Eine Investition, die sich lohnt, wenn man in einem sozialen Beruf mit Zukunft arbeiten will. Zudem kann Meister-Bafög beantragt werden“, erklärt der engagierte Fahrlehrer #userInhaber#. Fragen zur Fahrlehrerausbildung beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Stufe für Stufe zum erfahrenen Biker

15.04.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ein früher Einstieg in den Motorrad-Führerschein lohnt sich Wenn 16-Jährige den Motorrad-Führerschein machen, werden sie nicht sofort mit schweren Maschinen auf Deutschlands Straßen losgelassen. „Jugendliche erhalten zunächst die Führerscheinklasse A1 für Leichtkrafträder“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Das war schon immer so. Seit letztem Jahr gilt danach jedoch eine neue stufenweise Regelung.“ Der Weg zum unbeschränkten Führerschein sieht seit Anfang 2013 folgendermaßen aus: Nach zwei Jahren kann eine weitere praktische Prüfung für die Klasse A2 abgelegt werden. Mit diesem Führerschein dürfen Motorräder mit bis zu 35 kW gesteuert werden. Ab einem Alter von 18 Jahren ist er auch im Direkteinstieg zu haben. Früh anzufangen lohnt sich, denn wer im Besitz der Klasse A2 ist, darf nach weiteren zwei Jahren die nächste praktische Prüfung ablegen, um nach Bestehen die unbeschränkte Klasse A zu erhalten. So können bereits 20-Jährige auch schwere Maschinen fahren. Ein Direkteinstieg in diese Klasse ist dagegen erst mit 24 Jahren möglich. Eine sinnvolle Regelung, findet Fahrlehrer #userInhaber#. „Zweiradfahrer sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, und je schneller die Maschine, desto höher das Unfallrisiko. Eine gute Ausbildung und langjährige Fahrpraxis ist deshalb für Biker besonders wichtig.“ Der Fahrschulinhaber rät grundsätzlich dazu, es langsam anzugehen: „Auch ältere Semester, die direkt in die unbeschränkte Klasse A einsteigen, sollten sich nicht gleich auf eine schwere Maschine setzen, sondern erst einmal Erfahrung auf einem leichteren Modell sammeln.“ Und die Kosten für den Stufenführerschein? Laut #userInhaber# sind sie nicht so hoch, wie man befürchten könnte: „Es muss jeweils nur eine praktische Prüfung absolviert werden; die theoretische entfällt. Und da die Aufstiegskandidaten bereits ein gutes Fahrgefühl auf zwei Rädern entwickelt haben, ist es normalerweise mit ein paar Übungsstunden getan.“ Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Weniger Punkte in Flensburg

15.04.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das Verkehrszentralregister wird zum 1. Mai reformiert Ein bisschen zu rasant an einer Baustelle vorbeigefahren, unberechtigt in der Umweltzone erwischt worden oder leicht einen Außenspiegel berührt und nicht angehalten: Rund neun Millionen Bundesbürger sind in Flensburg registriert, ein Großteil wegen formaler Verstöße, die keine unmittelbare Gefahr darstellen. 
Das ändert sich nun. Am 1. Mai tritt eine Reform in Kraft, die das Verkehrszentralregister auf seinen eigentlichen Zweck reduzieren soll: schwere Verstöße, die sich auf die Verkehrssicherheit auswirken, zu registrieren und jeden, der durch mehrmalige Gefährdungen auffällt, entsprechenden Maßnahmen zu unterwerfen. „Das bedeutet nicht, dass etwa Unfälle mit leichtem Sachschaden, Beleidigungen oder Verstöße gegen Sonntagsfahrverbote nicht mehr geahndet werden“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Es gibt aber keine Punkte mehr dafür.“ Erfasst werden ab Mai nur noch Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt werden, und schwere Straftaten, für die eine rechtskräftige Verurteilung bzw. ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Nach dem neuen System gibt es ein bis drei Punkte, je nach Schwere des Vergehens. Und was geschieht mit den alten Punkten? „Da werden viele aufatmen“, meint Fahrlehrer #userInhaber#. „Taten, die nach der Reform nicht mehr eingetragen würden, verschwinden zum 1. Mai automatisch von der Liste. Alle verbleibenden Einträge werden dann in das neue Punktesystem umgerechnet. Aber Vorsicht: Für einige Ordnungswidrigkeiten wurde das Bußgeld erhöht, sodass sie eintragungspflichtig bleiben.“ Mit der Anzahl der vergebenen Punkte sinkt allerdings auch der Punktestand, der zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. „Bei acht Punkten ist Schluss“, so #userInhaber#. „Doch zum Glück bleibt die Möglichkeit, durch rechtzeitige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar den Punktestand zu verringern.“ Fragen zum neuen System und zum Punkteabbau beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#,#userPostcode# #userCity#.

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Keine Narrenfreiheit hinterm Steuer

20.02.2014 | FAHRSCHUL-NEWS

Keine Narrenfreiheit hinterm Steuer   Karneval, Fasching oder Fastnacht – an vielen Orten Deutschlands erreicht die fünfte Jahreszeit Anfang März ihren Höhepunkt. Im Straßenverkehr haben Feierlustige allerdings keine Narrenfreiheit – schon gar nicht hinterm Steuer. Darauf weist der Bad Windheimer Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. (ARCD) hin. Neben dem selbstverständlichen, strikten Alkoholverbot („Wer fährt, trinkt nicht“) verweist der Club auf den Aspekt der freien Sicht am Steuer: Denn wer vor der Fahrt in bunte Kostüme schlüpft, um als Zauberer, Clown oder Pirat auf einer Party anzukommen, darf durch die Masken, Pappnasen, Bärte und andere Utensilien beim Fahren nicht behindert werden. Einengende Kostümteile deshalb besser für die Dauer der Fahrt ablegen! – Auch das Gehör darf weder durch Masken noch durch lautstark-fröhliche Mitfahrer eingeschränkt werden. Bei einem Unfall kann sonst der Versicherungsschutz gefährdet sein, und es droht ein Bußgeld, mahnt der ARCD. Und auch wer zur Feier des Tages nicht selbst mit dem Auto anreist und ordentlich zulangt, sollte sich genügend Zeit lassen, um nicht Gefahr zu laufen, am „Tag danach“ mit Restalkohol durch die Stadt oder zur Arbeit zu fahren. Denn die Strafen für Fahren unter Alkoholeinfluss sind hoch – und der Körper baut pro Stunde gerade einmal zwischen 0,1 und 0,15 Promille Alkohol im Blut ab: Schon ab 0,3 Promille kann der Führerschein weg sein, und es drohen Punkte und Bußgeld, wenn der Fahrer Fahrauffälligkeiten zeigt und zum Beispiel Schlangenlinien fährt. Bei 0,5 Promille werden mindestens 500 Euro Bußgeld fällig, ein Fahrverbot für wenigstens einen Monat und Punkte im Fahreignungsregister. Bei 1,1 Promille muss der Fahrer mit einer hohen Geld- oder mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen, wenn er einen Unfall verursacht. Machen Sie Ihren Fahrschülern klar: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar das absolute Alkoholverbot. Mindestens 250 Euro Bußgeld, zwei Punkte und eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sind die Folgen, wenn man selbst mit geringen Alkoholkonzentrationen am Steuer erwischt wird. Hier ist das Restalkohol-Risiko entsprechend um ein Vielfaches größer! Und selbst das Fahrrad ist tabu: Niemand sollte alkoholisiert mit dem Fahrrad fahren, sonst kann der Führerschein praktisch schon weg sein, bevor man ihn hatte. Oder zumindest auf die lange Bank geschoben – es drohen Sperrzeit inklusive MPU. Der ARCD rät deshalb allen, die mit Kostüm und Alkohol feiern wollen, auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusteigen. So kann man den Karneval dann auch ausgiebig genießen.

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